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Unsere Leistungen auf Deutsch

Das Expertenteam von US Tax & Financial Services aus länderübergreifenden US-Steuerfachleuten bietet Dienstleistungen der Steuerberatung, Steuerplanung und Vorbereitung von Steuererklärungen für Privatpersonen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Treuhandvermögen und Nachlass – für jeden, der dem US-Steuersystem unterliegt, unabhängig von seinem Wohnsitz.

Unser Service ist einzigartig:

  • Wir sind ein integriertes Unternehmen von US-Steuerberatern und Syndikusanwälten mit Sitz außerhalb der USA.
  • Unser Tätigkeitsschwerpunkt und Spezialgebiet ist Steuerberatung und Einhaltung der Steuervorschriften für die USA.
  • Unsere Fachleute stammen aus den 4 größten weltweiten Wirtschaftsprüfungs­gesellschaften („Big 4“), lokalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und den 500 umsatzstärksten Unternehmen der Welt.
  • Wir leben und arbeiten täglich mit diesen komplizierten internationalen Fragen.
  • Wir verfügen über eine nachgewiesene Erfolgsbilanz von über 30 Jahren.
  • Wir sind mehrsprachig und verfügen über Geschäftsstellen im Ausland.

STEUERDIENSTLEISTUNGEN FÜR PRIVATPERSONEN

Vorbereitung von jährlichen Steuererklärungen

Die USA sind das einzige Industrieland weltweit, das seine Bürger nach ihrem weltweiten Einkommen besteuert, unabhängig von ihrem Wohnsitz. Gemäß dem US-Steuersystem sind US-Bürger verpflichtet, jährliche US-Einkommensteuererklärungen einzureichen. US-Bürger mit Wohnsitz außerhalb der USA können zusätzlichen Verpflichtungen zur Einhaltung der US-Steuervorschriften und Fragen der Steuerplanung unterliegen.

Nicht-US-Bürger müssen ebenfalls die US-Steuervorschriften einhalten, wenn sie über Kapitalanlagen oder Einkünfte/Gewinne direkt (oder indirekt über eine Personengesellschaft) in den USA verfügen.

Unser Angebot:

  • eine einzigartige, individuelle Dienstleistung und kreative Lösungen
  • Einhaltung der US-Steuervorschriften (Vorbereitung von Steuererklärungen mit über 500 Formularen) und Dienstleistungen der internationalen steuerlichen Rechnungslegung
  • Berichtspflicht für die Meldung von ausländischen Bankkonten (FBAR, Foreign Bank Account Report), Vorbereitung des Formulars „FinCEN Form 114“
  • Beratung zu ausländischen Steuergutschriften
  • steuerliche Auswirkungen von Kapitalanlagen und Kapitalerträgen
  • Vermögens- und Nachlassplanung
  • Dienstleistungen der Beratung und Einhaltung von Vorschriften für Treuhandvermögen
  • Steuerplanung für den Kauf von Grundbesitz
  • Planung für Rentenbesteuerung
    Dienstleistungen der Beratung und Einhaltung von Vorschriften für ausländische Körperschaftsteuer
  • Steuerberatung und Einhaltung von Steuervorschriften bei Auswanderung
  • Beratung zu einzelstaatlichen Steuern der US-Bundesstaaten
  • Beratung zu Steuerabkommen

Für im Ausland wohnhafte US-Amerikaner ist es wichtig, die Steuerplanung in Übereinstimmung mit der Steuergesetzgebung in ihrem Wohnsitzland abzustimmen, um die vorteilhafteste steuerliche Behandlung zu erhalten. Eine frühzeitige Beratung und Planung helfen, die Gesamtbesteuerung beträchtlich zu reduzieren und Strafzuschläge für eine nicht rechtzeitige Einreichung zu vermeiden.

In Großbritannien bieten wir Unterstützung für folgende Bereiche:

  • Vorbereitung von britischen Einkommensteuererklärungen für in Großbritannien ansässige und nichtansässige Privatpersonen
  • Gespräche zur erstmaligen Einreise und Ausreise, um Privatpersonen über die steuerlichen Auswirkungen ihres Aufenthalts in Großbritannien zu beraten
  • Schriftverkehr und Anfragen der britischen Steuerbehörde HMRC

Selbstanzeige

US Tax & Financial Services unterstützt ihre Mandanten seit 30 Jahren bei der Einreichung ihrer Steuererklärungen auf dem neuesten Stand und unter Einhaltung der rechtlichen Vorschriften. Wir verfügen über einen umfassenden Erfahrungshorizont aufgrund der großen Vielfalt an Situationen, mit denen wir täglich zu tun haben, einschließlich der Fälle von „Zufalls-Amerikanern“ („Accidental Americans“). Wir sind ein führendes internationales Unternehmen in diesem Bereich und verfügen über eine außergewöhnliche Erfahrung bei der Abwicklung dieser Selbstanzeigen.

Die USA verfügen heute über zahlreiche Möglichkeiten, um US-Steuerpflichtige, die keine Steuererklärung abgegeben haben, überall in der Welt ausfindig zu machen. Zu diesen zählen:

  • FATCA (Foreign Accounts Tax Compliance Act): Dieses US-Gesetz verlangt von ausländischen Banken, Börsenmaklern, Pensionsfonds und Hedgefonds, Versicherungsgesellschaften, Treuhand- und Kapitalgesellschaften, nähere Informationen zu allen ihren Kunden, Kontoinhabern und Eigentümern mitzuteilen, die für die US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) als US-Bürger gelten
  • Data-Mining
  • Neuausstellung bzw. Verlängerung von Reisepässen
  • Informanten
  • digitale Kanäle und Ihre digitalen Spuren
  • Informationsaustausch mit ihren Vertragspartnerstaaten

Für Privatpersonen ist es wichtig, dass sie ihre Informationen auf den neuesten Stand bringen, wenn sie sich ihrer Abgabepflichten bewusst werden, denn es kommt zu ernsthaften Folgen mit möglichen zivil- und strafrechtlichen Sanktionen, wenn die US-Steuerbehörde IRS diese zuerst feststellt. Es bestehen mehrere Möglichkeiten, dieses Ziel durch die angebotenen Selbstanzeige-Programme zu erreichen.

DIENSTLEISTUNGEN FÜR FIRMEN- UND GESCHÄFTSKUNDEN

Kapitalgesellschaften

Wir sind eine gute Alternative zu den 4 größten weltweiten Wirtschaftsprüfungs­gesellschaften („Big 4“) aufgrund unserer Preisgestaltung und unserer Standorte außerhalb der USA. Mit einem pragmatischen und erfahrenen, erstklassigen Firmenkunden-Team bieten wir einen individuellen, proaktiven Service, der keinen vorgegebenen Positionen folgt.

Wir arbeiten mit vielen verschiedenen Arten von Organisationen zusammen, u. a.:

  • US-Kapitalgesellschaften
  • ausländische Kapitalgesellschaften
  • kontrollierte ausländische Kapitalgesellschaften (CFC)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • passive ausländische Investmentgesellschaften (PFIC, „Passive Foreign Investment Company“)
  • US-Personengesellschaften („Partnership“)
  • ausländische Personengesellschaften
  • kontrollierte ausländische Personengesellschaften (CFP)
  • Limited Liability Partnership (LLP, Form der Personengesellschaft nach US-/ britischem Recht)

Beratung:

  • UBTI, „Unrelated Business Taxable Income“ (steuerpflichtige Einkünfte aus nicht mit dem Geschäftszweck verbundenen steuerpflichtigen Aktivitäten einer ansonsten steuerbefreiten Organisation)
  • Eingänge (siehe auch „Unterstützung für Expansion in den USA“)
    • ausländische Unternehmen, die sich in den USA ansiedeln
    • Strukturierung von Geschäften zur Steueroptimierung
    • Einhaltung der Steuervorschriften (siehe „Einhaltung der Steuervorschriften“ weiter unten)
  • Ausgänge
  • FATCA und CRS

Einhaltung von Vorschriften:

  • Einhaltung der Steuervorschriften (Vorbereitung von Steuererklärungen)
  • US-Körperschaftsteuererklärungen, Formulare 1120 und 1120S
  • US-Körperschaftsteuerpflicht einer ausländischen Kapitalgesellschaft, Formular 1120-F
  • ausländische Kapitalgesellschaften, Formular 5471
  • Eigentumsübertragung an eine ausländische Kapitalgesellschaft, Formular 926
  • PFIC (passive ausländische Investmentgesellschaft) – Jahresmeldung „Annual Information Statement“, zwischengeschaltete Organisationen und Prüfstatus
  • Steuererklärung für US-Personengesellschaften („Partnership“), Formular 1065
  • Steuerformular „Schedule K-1“, Vorbereitung und Verteilung
  • ausländische Personengesellschaften, Formular 8865
  • Auskunft über meldepflichtige Transaktionen („Reportable Transaction Disclosure Statement“), Formular 8886
  • Steuererklärungen für US-Bundesstaaten und Registrierungserklärungen für die verschiedenen Bundesstaaten
  • sonstige lokale Steuern

Fonds und Personengesellschaften

Die USA sind weiterhin ein bevorzugter Standort für internationale Anleger. Aufgrund ihres äußerst komplizierten Steuersystems können Anlageerträge durch schlechte Steuerplanung und ein mangelhaftes Verständnis der Besonderheiten der unüberschaubaren Abgabenordnung der USA (Internal Revenue Code) stark reduziert werden. Für US-Anleger, die sich auf internationale Märkte wagen wollen, hält das US-Steuersystem überall verborgene Hürden bereit, die Nichteingeweihte unangenehm überraschen können, was oft mit hohen Kosten verbunden ist.

Wir verfügen über ein engagiertes Team von Steuerfachleuten mit Tätigkeitsschwerpunkt Fonds und unterstützen Mandanten von Investmentfonds dabei, ihre Cashflows nach Steuern zu maximieren, ihre Strukturen auf die operative Effizienz abzustimmen und einen sauberen Ausstieg aus der Beteiligung sicherzustellen.

Aufgrund der fortlaufenden gesetzlichen und regulatorischen Änderungen sind die steigenden Kosten der Einhaltung von Vorschriften eine zunehmend wichtige Erwägung bei der Fondsverwaltung. Wir bieten Mandanten eine gebührensensible Lösung für die Einhaltung der US-Steuervorschriften und stellen zugleich sicher, dass sie alle Anforderungen an die Fondsberichterstattung erfüllen.

Egal ob Sie die Gründung eines neuen Fonds planen, neues Kapital aufnehmen, die Berichtserstattungspflichten erfüllen oder den Ausstieg aus einer Beteiligung planen, wir können Sie in jeder Phase des Lebenszyklus eines Fonds mit einem individuellen Service proaktiv unterstützen.

Wir arbeiten mit vielen verschiedenen Arten von Fonds, u. a.:

  • Private-Equity-Fonds
  • Venture-Capital-Fonds (Risikokapitalfonds)
  • Hedgefonds
  • Immobilienfonds

Beratung:

  • Strukturierung der Anlage (Eigenkapital – Fremdkapital)
  • Ausstiegsstrategie
  • Einschränkungen bei Merkmalen (Abzugsfähigkeit von Verlusten)
  • Buy-Side Due Diligence (Steuerbelastungen)
  • Unterstützung des Fonds bei seinen Verpflichtungen gemäß FATCA (siehe auch FATCA) und CRS

Einhaltung von Vorschriften:

  • Steuererklärungen für Bundes- und einzelstaatliche Steuern
  • Steuerformular „Schedule K-1“, Vorbereitung und Verteilung
  • PFIC (passive ausländische Investmentgesellschaft) – Jahresmeldung „Annual Information Statement“ und damit verbundene Zuweisungen an Aktionäre, Formular       8621
  • ausländische Kapitalgesellschaften, Formular 5471
  • ausländische Personengesellschaften, Formular 8865
  • „Foreign Disregarded Entities“ (Besitz von Anteilen an einer ausländischen Ein- Personen-Gesellschaft, für die das Wahlrecht ausgeübt worden ist, um sie US-      steuerlich außer Acht zu lassen), Formular 8858

Aufstrebende Unternehmen – Unterstützung für Expansion in den USA

Wir sind stolz darauf, die Start-up-Gemeinschaft aktiv zu unterstützen. Leidenschaftliche Unternehmer sehen die USA oft als einen entscheidenden Standort, um ihre nächste Wachstumsphase anzutreiben.

Wir beraten Unternehmer, wie sie sich in der komplexen Steuerlandschaft der USA zurechtfinden können, indem sie ein Verständnis für ihre Expansionsziele gewinnen – ob sie nun mit dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen an US-Kunden, der Eröffnung von Geschäftsstellen vor Ort oder der Gewinnung von US-Kapitalanlagen beginnen.

Unter Berücksichtigung der aus vielen Staaten bestehenden Landschaft des US-Marktes entwickeln wir eine Steuerstruktur, die folgende Merkmale erfüllen wird:

  • Verringerung der Steuerbelastung der Muttergesellschaft
  • Minimierung der Gesamt-Steuerschuld des Konzerns
  • Ermittlung des effektiv mit den USA verbundenen Ertrags und der Ertragsquellen
  • Unterstützung bei Verrechnungspreisen
  • Unterstützung bei Fragen der einzelstaatlichen Steuerschuld
  • Analyse des Standorts der Betriebsstätte

Wir bieten außerdem:

  • Beratung zu Auswirkungen des Cloud-Service
  • Beratung zu Speicherorten und IP
  • Erstellung von Berichten
  • Beratung zur Unternehmensstruktur

Unser Rechtsanwälte-Team verfügt über umfangreiche Erfahrung mit Steuerabkommen, um sicherzustellen, dass unsere Kunden eine Entlastung von der Doppelbesteuerung erhalten.

Wir helfen Ihnen, Ihre Portfoliogesellschaften in der optimalen Weise aufzubauen, um ihre Träume zu unterstützen.

Treuhand- und Nachlassverwaltung

Privatpersonen können den Einsatz eines Treuhandverhältnisses aus mehreren Gründen in Erwägung ziehen, einschließlich der Vermögenssicherung und der auf Generationen bezogenen Vermögensplanung. Ein Treuhandverhältnis kann auch wünschenswert sein, um eine effektive Verwaltung von Vermögenswerten sicherzustellen und um Vorteile für Einkommensteuer- und Nachlasssteuerzwecke zu bieten. Zwar können Privatpersonen durch Vermögensplanungs­strukturen bestimmte steuerliche und nichtsteuerliche Vorteile in Anspruch nehmen, doch für jede eingeführte Struktur entstehen Kosten für die Aufrechterhaltung und die Einhaltung von Vorschriften. Diese Kosten müssen bei der Abwägung der Vorteile von alternativen Vermögensplanungsstrukturen berücksichtigt werden.

Unsere Praxis der Treuhand- und Nachlassplanung beinhaltet einen Schwerpunkt in einem breiten Spektrum an persönlichen Dienstleistungen, die sich an unsere Privat- und Geschäftskunden wenden.

Wir arbeiten mit verschiedenen Arten von Treuhandverwaltungen (Trusts), u. a.:

  • komplexe Trust-Strukturen
  • ausländische und US-Trusts
  • Grantor Trusts und Non-Grantor Trusts

Beratung:

  • persönliche Steuerplanung und Planung für Unternehmen mit eingeschränktem Gesellschafterkreis („Closely-held Business“)
  • Beratung zur Charakterisierung eines Trusts aus US-Steuerperspektive, wie z.B. einfache oder komplexe Trust-Strukturen oder Grantor Trusts, und die Vorteile eines ausländischen Trusts im Vergleich zu einem (inländischen) US-Trust
  • Vermögensübertragungsplanung
  • Buchhaltungs-Dienstleistungen für Privatpersonen, die als Treuhänder tätig werden
  • Beratung zur Zeitplanung und Form von Ausschüttungen an Begünstigte (z.B. Bargeld, Eigentum oder Anleihe)
  • Beratung zu UNI (nicht ausgeschüttete Nettoerträge), DNI (ausschüttbare Nettoerträge), und PTI (bereits versteuerte Erträge)
  • Beratung zu Veränderungen in Strukturen, wenn der Begründer des Treuhand­vermögens bzw. der Treuhandbegünstige stirbt
  • Überprüfung der Struktur und der Bedingungen des geltenden Treuhandvertrags auf ihre Eignung und Feststellung, ob Änderungen Neuregelungen in der Treuhandvereinbarung rechtfertigen
  • Beratung zu den Besonderheiten von US-Steuern für ausländische Treuhandvermögen und den Anforderungen für die jährliche Anmeldung und der Einhaltung von Vorschriften für Treuhandvermögen und ihre Begünstigten
  • Unterstützung des Treuhänders bei seinen Verpflichtungen gemäß FATCA (siehe auch FATCA) und CRS

Einhaltung von Vorschriften:

  • Vorbereitung von Einkommensteuer-, Treuhandverwaltungs-, Nachlass- und Schenkungssteuererklärungen
  • ausländische Grantor Trusts, Formular 3520-A
  • US-Begünstigte von ausländischen Treuhandvermögen (Trusts), Formular 3520
  • US-Trusts, Formular 1041
  • ausländische Treuhandvermögen (Trusts), Formular 1040NR
  • Erklärungen von Treuhandbegünstigten

FATCA

Wir arbeiten eng mit Beratern aus anderen Gerichtsbarkeiten zusammen, um sicherzustellen, dass die Ziele unserer Mandanten aus einer globalen Perspektive erreicht werden. Um sich in diesem komplexen Rechtsgebiet zurechtzufinden, ist eine ausgeklügelte Planung und Feingefühl für die vielen familienbezogenen und persönlichen Fragen in Verbindung mit diesen Angelegenheiten sowie ein praxisorientierter Ansatz erforderlich, um die Lösung von offenstehenden Fragen bei der Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen.

Das US-Gesetz FATCA („Foreign Asset Tax Compliance Act“) war zunächst eine Bemühung von Seiten der USA zur Bekämpfung der Steuervermeidung und der Nichterklärung bestimmter Auslandseinkünfte durch US-Bürger. Das FATCA stuft jede Nicht-US-Organisation entweder als ausländisches Finanzinstitut (FFI, Foreign Financial Institution) oder als nicht-ausländisches Finanzunternehmen (NFFE, Non-Foreign Financial Entity) ein, für das spezifische Due-Diligence- und Berichterstattungsverfahren erforderlich sind. Für FFIs bestehen oft erhöhte Anforderungen an die Berichterstattung und die Einhaltung von Vorschriften. Nicht-US-Organisationen, die in der Regel als FFIs behandelt werden, sind Treuhandgesellschaften, Privatstiftungen, private Beteiligungsgesellschaften, Banken, Hedgefonds, Kapitalbeteiligungs­fonds, Broker (Kursmakler), Portfoliomanager, Anlageberater und bestimmte Versicherungs­gesellschaften.

Wir können Sie in folgenden Bereichen unterstützen:

  • Aus- und Weiterbildung und Kommunikation
    • Ausbildung und Bereitstellung von FATCA-Literatur für die Mitarbeiter
    • Schaffung von FATCA-Bewusstsein
    • Durchführung von Einweisungen für leitende Angestellte (branchenspezifisch)
  • Festlegung der Funktion des verantwortlichen Angestellten und Unterstützung bei seinen Aufgaben
    • Bereitstellung von Fragebögen zur Überprüfung und Identifizierung von neuen Mandanten und Onboarding von bestehenden Mandanten
    • Überprüfung von Abonnements, Betriebsanleitungen und Berichten
    • Überprüfung von Due-Diligence-Verfahren
    • Neuinformation von neuen Kontoinhabern und Anlegern mit Onboarding-Verfahren
    • Beratung zum „Deemed-compliant“-Status (bestimmte Ausnahmen von der FATCA-Berichterstattung)
    • Organisationseinstufung von Unternehmen und Konzernen (für Registrierungszwecke)
  • Einhaltung von Vorschriften:
    • Registrierung von FFIs und Zuweisung einer GIIN (Global Intermediary Identification Number)
    • jährliche FATCA-Berichterstattung, wie z.B. Formular 8966 oder lokale Landesberichterstattung für FFIs
    • FATCA-Identifizierungsformulare: W-8BEN, W-8BEN-E, W-8-ECI, W-8IMY, W-9

Die Strafen für eine Nichteinhaltung der FATCA-Vorschriften bestehen darin, dass alle Einkünfte aus den USA oder Gewinne aus dem Verkauf von US-Vermögenswerten einer nicht erstattungsfähigen US-Abzugssteuer von 30 % unterliegen.

Did you Know?

  • Fact Seven

    Thanks to FATCA banks must disclose their American account holders to the IRS or local tax authority.
  • Fact Six

    The IRS is actively looking for non compliant US persons.
  • Fact Five

    It takes an average of 16 hours to do IRS Form 1040.
  • Fact Four

    There are over 500 IRS tax forms.
  • Fact Three

    Since 1916, illegal income has been taxable.
  • Fact Two

    US persons must file tax
    returns no matter where they live and work.
  • Text One

    7 million Americans abroad
    only 500,000 compliant

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